Urlaub auf dem Reiterhof

 

Für Jugendliche ab acht Jahren bietet die Fenwick-Farm Urlaub auf dem Reiterhof ganz ohne Eltern.
Um auf jeden Teilnehmer perfekt eingehen zu können besteht die Gruppe aus max. 12 Teilnehmern.

Erfahrene Reiter können bei zwei Stunden Unterricht täglich spielerisch noch einiges dazu lernen.
Anfänger üben sich im sicheren Umgang mit Pferden.
Die Theorie-Einheiten vertiefen den Unterricht und erweitern um Themen wie Fressgewohnheiten, Lebensraum und Anatomie des Pferdes.
Ausritte, actionreiche Spiele, spannende Wettbewerbe und romantische Lagerfeuerabende sorgen für Spaß.

In unseren gemütlichen Mehrbettzimmern, ausgestattet mit modernen sanitären Einrichtungen, haben bis zu sechs Jugendliche Platz.
Es gibt ein 6er-Zimmer, ein 4er-Zimmer und ein 2er-Zimmer. Für Vollverpflegung mit drei Mahlzeiten am Tag ist gesorgt; Getränke stehen ganztäglich zur Verfügung.

Spontan Reiterferien

im Herbst 22. bis 28.10.2023!

 

Programm und Preise

von Sonntag 17:00 Uhr bis Samstag 12:00 Uhr

Im Preis inbegriffen sind :
6 Übernachtungen mit Vollpension
Tägliche 3 Unterrichtseinheiten  (Theorie & Praxis)
Unterhaltung, Spiel und Spaß den ganzen Tag lang

Termine:
2. Osterferienwoche (9.-15.4.2023)  565,-€
2. Sommerferienwoche (30.7.-5.8.2023)  575,-€
4. Sommerferienwoche (20.-26.8.2023)  575,-€

Die Anmeldung erfolgt über unser Online Reitbuch.

Mitzubringen sind:

  • Kleidung und Hosen, hoffest und dem Wetter angemessen (können dreckig werden)
  • Hausschuhe und feste Schuhe (im Winter gefüttert)
  • Regenbekleidung
  • Badesachen
  • Handtücher (können für 4€ geliehen werden)
  • Bettwäsche (ein Bettwäsche Set mit Laken kann für 8 € geliehen werden, 4€ nur für das Bettlaken)
  • Langschläfer sollten einen Wecker mitbringen
  • Krankenkarte bzw. ein Nachweis der privaten Krankenkasse (vor Ort griffbereit haben)
  • Reithelm - ist Pflicht und kann für 22€ pro Woche .
  • Reithosen / Gymnastikhosen / Leggins oder Strechhosen.
  • Reitstiefel / Stiefeletten oder Schuhe mit kleinen Absätzen z.B. Wanderschuhe, keine Gummstiefel.
    Achtung: um nicht durch die Steigbügel zu rutschen, müssen Schuhe kleine Absätze haben.
    Das Profil darf nicht zu grob sein, damit der Schuh nicht im Steigbügel stecken bleiben kann.
    Stifeletten oder Schuhe müssen unbedingt mit Chaps oder Gamaschen getragen werden.
    Reitschuhe können für 22€ pro Woche.
  • Eine Dressurgerte mit einer Mindestlänge von 110 cm wird im Unterricht immer benötigt,
    kann vor Ort gekauft werden.

Vertragsbedingungen für Reiterferienwoche und Reiterwochenende:

  • Aus Organisatorischen- &  Versicherungsgründen ist es uns nicht möglich Kinder mit Lebensmittelunverträglichkeiten, welche extra Essen benötige, aufzunehmen.
  • Neben dem normalen Essen bieten wir auf Wunsch gerne auch eine Vegetarischevariante, jedoch sind andere Wünsche nicht machbar. 
  • Die Kinder erhalten abwechselnd kleine Aufgaben, wie Hof-, Tisch-, Stall- und Hallendienst.
  • Wir bitten um Ihr Verständnis dafür, dass unsere Pferde maximal 90 Kilogramm schwere Reiter tragen können.
  • Ausritte bieten wir nur für Reiter, die wir als Feriengäste oder durch regelmäßigen Unterricht
    kennen und deren Fähigkeiten wir als sicher genug für das Gelände einschätzen.
  • Für abhanden gekommenes oder beschädigtes Privateigentum (Kleidung oder Gegenstände)
    übernehmen wir keine Haftung. Es ist ratsam persönliche Gegenstände zu kennzeichnen.
  • Liegen gebliebene Sachen können wir gegen eine Aufwandsentschädigung von 15€ nachsenden.
  • Laptops oder Tablets sind nicht erlaubt.
  • Vom Festnetz aus kann telefoniert werden. Da wir Anrufe tagsüber nur schlecht engegen nehmen können, rufen Sie bitte nur zwischen 19 und 21 Uhr an. Wir empfehlen aber sehr, auf Anrufe zu verzichten, da diese die Eingewöhnung eher stören – wir melden uns, falls irgendetwas sein sollte.
  • Kindern ist das Rauchen auf unserem Gelände verboten.
  • Den Anordnungen der Familie Fenwick-Smith und der Mitarbeiter ist Folge zu leisten.
  • Bei Nichteinhaltung behalten wir uns vor, Kinder auf Kosten der Eltern nach Hause zu schicken.
  • Für durch Kinder beschädigte Gegenstände und Einrichtungen sind die Eltern haftbar. Gerichtsstand ist Michelstadt/Odenwald.
  • Die Haftung für Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf eine grob fahrlässige
    oder vorsätzliche Handlung eines Mitarbeiters des Reiterhofes zurückzuführen.
  • Wir raten Ihnen zu einer privaten Unfallversicherung.
  • Bei vorzeitigem Abbruch, gleich aus welchem Grund, erfolgt keine Rückerstattung.
Informieren Sie sich vorab

Anfrageformular Reiterferien